1. |
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Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Für alle Aufträge gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen. |
2. |
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Der Verkäufer hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, ausgenommen bei Verletzung den Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, sowie bei Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. |
3. |
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Schäden, die durch vertragswidrige Maßnahmen des Käufers, wie unsachgemäßen Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Vertragswidrigkeit beurteilt sich insbesondere nach den Produktinformationen des Herstellers. |
4. |
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Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln einer gebrauchten Sache verjähren innerhalb eines Jahres ab Kauf. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften. |
5. |
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Kann der Verkäufer ein Gerät nicht sofort liefern, erfolgt die Lieferung des bestellten Gerätes nach Möglichkeit zum vereinbarten Termin. Falls der Verkäufer den Liefertermin nicht einhalten kann, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Zu Nachweiszecken soll dies schriftlich erfolgen. Liefert der Verkäufer bis zum Tage der ge-setzten Nachfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. |
6. |
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Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer Vollkaufmann ist, Soll der Verkäufer die Kaufsache an einen anderen Ort liefern, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
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| 7. |
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Alle Preise sind in EURO einschließlich Mehrwertsteuer. Alle Geräte, andere Waren sowie sonstige Leistungen sind bei Abholung, Lieferung oder Erhalt zu bezahlen. Alle Transportleistungen erfolgen auf Kosten des Käufers. Ausgenommen hiervon sind Rücksendungen des Käufers infolge eines Anspruchs aus Vertrag oder Gesetz. |
| 8. |
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Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers. Pfändungen Dritter oder andere Maßnahmen, die den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers beeinträchtigen können, muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich unter Übersendung einer Kopie des Pfändungsprotokolls oder sonstiger Unterlagen, aus denen die Beeinträchtigung der Eigentumsrechte des Verkäufers hervorgeht, mitteilen. |
| 9. |
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Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme der Ware endgültig verweigert hat oder nach vorheriger Fristsetzung von mindestens einer Woche die Ware nicht abgenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 20 % des Verkaufs preises als entgangener Gewinn zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Käufer. Einen höheren Schaden hat der Verkäufer nachzuweisen. |
| 10. |
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Für etwaige Ratenzahlungskäufe gelten die §§ 499 ff BGB. Es ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. |
| 11. |
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Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, der Sitz des Verkäufers als ausschließlicher Gerichtsstand. |
| 12. |
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Etwaige unwirksame Bestimmungen lassen die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben. |